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Altersvorsorge

Altersvorsorge

Altersvorsorge

Früher an später denken

Bei der Altersvorsorge geht es im Wesentlichen darum, Vermögen für das „Alter“ aufzubauen, um später davon leben zu können. Sie sorgen also für das Alter vor.

Das ist clever, da Sie nicht wissen, wie lange Sie Ihren Job ausüben können oder wollen.

Drei Schichten zur individuellen Vorsorge

Unser System in Deutschland baut auf drei Schichten auf. Jede davon trägt ihren Teil zur Absicherung im Alter bei und wird unterschiedlich gefördert und steuerlich behandelt.

3. Schicht: Private Vorsorge

Private Rentenversicherung, Kapitalanalgen

2. Schicht: Ergänzende erwerbsbasierende Zusatzvorsorge

Riester-Rente, betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds)

1. Schicht: Basisvorsorge

Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, Basis-Rente

Basisvorsorge

Die gesetzliche Rente

Heute ist die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie kennt verschiedene Altersrenten mit unterschiedlichen Altersgrenzen und Zugangsbedingungen. Die Altersgrenzen der meisten Altersrenten sind fließend. Wer früher in Rente gehen will, muss aber mit Abschlägen rechnen. Es empfiehlt sich regelmäßig, seinen persönlichen Rentenbescheid zu überprüfen. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

Die Rürup-Rente

Die Basisrente (auch als Rürup‐Rente bekannt) gehört wie die gesetzliche Rentenversicherung zur ersten Säule der Altersvorsorge. Die Aufwendungen für eine Basisrente können im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuermindernd angesetzt werden. Die Beitragshöhe kann der Sparer selbst bestimmen und in der Regel flexibel senken oder aufstocken. Sie soll inbsesondere jenen Bürgern eine Basisversorgung bieten, die keine Riester-Rente abschließen dürfen, zum Beispiel viele Selbständige und Freiberufler.

Wie funktioniert die Rürup Rente?

Mit Rürup-Sparen werden Beiträge bis zu 22.172 Euro (Verheiratete: 44.344 Euro) pro Jahr gefördert anlegen. Anders als bei der Riester Rente gibt es hier keine Zulagen, sondern ausschließlich Steuervorteile. Einzahlungen sind dabei zu einem großen Teil steuerfrei, unterliegen jedoch bei der anschließenden Verrentung des Kapitals der Steuer. Während der Ansparphase ist die Rürup Rente sehr flexibel. Es gibt keine Mindestbeiträge. Das Kapital der Rürup Rente wird nur als lebenslange Rente ausbezahlt und ist nicht vererbbar.

* Bei den Angaben zu Rendite, Volatilität (Risiko) und Ergebnissen handelt es sich um Vergangenheitswerte, die keine Garantie für zukünftige Entwicklungen darstellen. Die Verwaltungs- und Depotbankvergütung sind in der Berechnung noch nicht enthalten. Alle sonstigen Kosten, die gemäß Verkaufsprospekten den Fonds belastet wurden, sind in der Berechnung bereits enthalten. Die Wertentwicklungsberechnung erfolgt nach der BVI Methode, d.h. ein Ausgabeaufschlag ist in der Berechnung nicht enthalten. Das Anlageergebnis würde unter Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages geringer ausfallen. Bei Anlage über den FondsShop entfällt der Ausgabeaufschlag. Bei den Angaben handelt es sich um den Zeitraum vom 11.01.2016 bis 10.01.2021.

Riester-Rente

Über 16 Millionen Riester-Verträge wurden in Deutschland bereits abgeschlossen. Die Riester-Rente ist eine freiwillige und private Zusatzversorgung, die der Staat mit Zulagen für Sparer und deren Kinder sowie Steuererleichterungen unterstützt. Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann zusätzlich privat mit der Riester-Rente vorsorgen. Dazu gehören zum Beispiel Auszubildende, Arbeitnehmer und Beamte. Jederzeit kann ein Riester-Sparer seine Beiträge verändern – oder sie sogar ganz aussetzen. Auch eine wohnwirtschaftliche Verwendung ist unter bestimmten Umständen möglich. Gedacht ist die Riester-Rente in erster Linie als Zusatzbaustein zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Wie funktioniert die Riester Rente?

Riester-Sparer können selbst entscheiden, wie hoch deren Beiträge für den Riester-Vertrag sein sollen. Es muss jedoch ein Mindesteigenanteil von 4% des Vorjahresbruttoeinkommens geleistet werden, damit die Riesterzulagen voll gezahlt werden. Bei einer kleineren Einzahlung werden die Zulagen anteilig gekürzt. Es muss aber mindestens jährlich ein Sockelbetrag von 60 Euro in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Eine Riester kann entweder auf einer Rentenversicherung basieren oder als fondsgebundener Vertrag abgeschlossen werden.

* Bei den Angaben zu Rendite, Volatilität (Risiko) und Ergebnissen handelt es sich um Vergangenheitswerte, die keine Garantie für zukünftige Entwicklungen darstellen. Die Verwaltungs- und Depotbankvergütung sind in der Berechnung noch nicht enthalten. Alle sonstigen Kosten, die gemäß Verkaufsprospekten den Fonds belastet wurden, sind in der Berechnung bereits enthalten. Die Wertentwicklungsberechnung erfolgt nach der BVI Methode, d.h. ein Ausgabeaufschlag ist in der Berechnung nicht enthalten. Das Anlageergebnis würde unter Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages geringer ausfallen. Bei Anlage über den FondsShop entfällt der Ausgabeaufschlag. Bei den Angaben handelt es sich um den Zeitraum vom 11.01.2016 bis 10.01.2021.

Private Zusatzvorsorge

Flexibilität ist Trumpf

Zur privaten Zusatzversorgung werden klassisch alle Formen der privaten Renten- und Lebensversicherungen gezählt, die keiner bestimmten gesetzlichen Norm – wie beispielsweise die Riester-Rente oder die Rürup-Rente – unterliegen.

Weiter gefasst können jedoch alle Formen des Vermögensaufbaus darunter verstanden werden.

Insbesondere Investmentfonds und Immobilien werden häufig hierfür genutzt.

Was ist eine private Rentenversicherung?

Mit einer privaten Rentenversicherung kann man selbständig fürs Alter vorsorgen. Dies geschieht durch Abschluss einer Sofortrente gegen Einmalbeitrag oder durch den langfristigen Vermögensaufbau über ratierliche Einzahlung. Der Kunde erhält anschließend eine lebenslange Rente, die sich aus seinen eingezahlten Beiträgen, einem garantierten Zinssatz und erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt. Die private Rentenversicherung lässt sich durch Zusatzversicherungen ergänzen. Im Gegensatz zur Lebensversicherung beinhaltet diese Form der Altersvorsorge keinen Todesfallschutz.

Was ist eine Kapitallebensversicherung?

Millionen Deutsche haben historisch mit einer Lebensversicherung vorgesorgt. Im Zuge immer weiter fallender Zinsen verändert sich das Produktspektrum und die Ausgestaltung der klassischen Kapitallebensversicherung deutlich. Herkömmliche Produkte mit minimalen Garantiezinsen entsprechen häufig nicht mehr den Anforderungen der Verbraucher. Die Kapitallebensversicherung ist eine Kombination aus Sparvertrag für den Versicherten und Todesfallschutz für die Hinterbliebenen: Erlebt der Versicherte das Ende der Laufzeit, bekommt er das Geld ausbezahlt.

Was ist ein Sparplan mit Investmentfonds?

Die einfachste Form sich mit der Geldanlage in Fonds vertraut zu machen ist ein Sparplan. Bei Sparplänen zahlt der Sparer regelmäßig einen bestimmten Betrag ein – das geht meist schon ab 25 Euro pro Monat. Von den Sparraten werden Fondsanteile gekauft. Bei Fondssparplänen profitiert der Sparer auch vom Durchschnittskosteneffekt, da bei jeder Sparrate zu einem unterschiedlichen Kurs gekauft wird. Langfristig ergibt das einen günstigen durchschnittlichen Kaufpreis.

Wie funktioniert ein flexibler Sparplan?

Der Fonds-Sparplan ist für viele Anleger der bequemste und flexibelste Weg, um Vermögen aufzubauen. Der Sparplan vereint viele Vorteile:

  • flexible Sparraten ab 25 Euro
  • keine feste Laufzeit
  • Anpassung der Sparrate jederzeit möglich
  • Durchschnittskosteneffekt beim Fondserwerb
  • jederzeitige Verfügungsmöglichkeit zum Tagespreis

* Bei den Angaben zu Rendite, Volatilität (Risiko) und Ergebnissen handelt es sich um Vergangenheitswerte, die keine Garantie für zukünftige Entwicklungen darstellen. Die Verwaltungs- und Depotbankvergütung sind in der Berechnung noch nicht enthalten. Alle sonstigen Kosten, die gemäß Verkaufsprospekten den Fonds belastet wurden, sind in der Berechnung bereits enthalten. Die Wertentwicklungsberechnung erfolgt nach der BVI Methode, d.h. ein Ausgabeaufschlag ist in der Berechnung nicht enthalten. Das Anlageergebnis würde unter Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages geringer ausfallen. Bei Anlage über den FondsShop entfällt der Ausgabeaufschlag. Bei den Angaben handelt es sich um den Zeitraum vom 11.01.2016 bis 10.01.2021.